Hausordnung VS

Unsere Hausordnung

  • Der Unterricht an der VS Weitensfeld beginnt um 7.45 Uhr.
  • Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen beginnt um 7.30 Uhr.
  • Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen endet mit der Entlassung am Schultor.
  • Die Schüler:innen dürfen unter Einhaltung der beschlossenen Verhaltensregeln das Schulhaus nach dem Eintreffen mit dem Bus betreten. Die Beaufsichtigung bis 7:30 Uhr kann seitens der Schule - durch Lehrer, aber auch durch andere geeignete Personen im Sinne des § 44a SchUG - oder durch andere nicht schulische Einrichtungen erfolgen. Diese Personen handeln im Auftrag der Schule.    Alle Personen betreten das Schulhaus durch den Sicherheitstunnel. (Ausnahmen: Lehrer, die Materialein zu transportieren haben)
  • Während der großen Pause halten sich die Schüler:innen im Pausenhof, bzw. bei Schlechtwetter im Vorhaus auf und werden von jeweils zwei Lehrer:innen beaufsichtig. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Im Schulgebäude ist das Laufen, Lärmen und gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Schüler:innen verboten!
  • Die Schüler:innen ziehen im ersten Garderobenabschnitt (Erdgeschoß) ihre Straßenschuhe aus und tragen diese zur Klassengarderobe.
  • Das Beschädigen und Beschmutzen von schuleigenen Einrichtungsgegenständen und Lernmaterialien ist zu unterlassen!
  • Die Schüler;innen sollten keine Wertgegenstände oder Bargeld in die Schule mitnehmen.
  • Ansteckende Krankheiten (Lausbefall...) sind  in der Schule sofort zu melden.
  • Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler:innen das Schulhaus nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verlassen.
  • Die Schüler:innen und Lehrer:innen achten auf ein höfliches Miteinander (Grüßen, Hilfsbereitschaft, Verständnis füreinander, Wertschätzung...).
  • Sollte ein Kind den Unterricht nicht besuchen können, ist die Klassenlehrerin zu verständigen.
  • Verhaltensvereinbarungen gelten auch für Schulveranstaltungen!
  • Schüler:innen halten ihren Klassenarbeitsplatz und ihre Schulsachen in Ordnung.
  • Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder pünktlich zum Unterricht zu bringen.